Tarife

Als Grundlage für die Taxgestaltung gelten die Kantonalen Richtlinien des Kantons Graubünden, in Anlehnung an das revidierte Krankenpflegegesetz (KPG), sowie das Bewohner-Einstufungs- und Abrechnungssystem Leistungskatalog 2010 (BESA LK 2010). Die Taxordnung gilt für alle  Bewohner im Wohn- und Pflegeheim Plaids. Die Taxgestaltung stützt sich auf die neue BESA-Einstufung LK 2010, die Pensionskosten im Einzelzimmer, die Instandsetzungs- und Erneuerungskosten, den Anteil gemäss Krankenversicherungsgesetz (KVG), die Betreuungskosten für den Bewohner und die KVG-Tarife gemäss Krankenleistungsversicherer (KLV).

Diese Taxordnung kann nach Notwendigkeit angepasst werden. Falls der Pensionspreis nicht tragbar ist, bietet die Heimleitung Unterstützung an, um bei der zuständigen Instanz die nötige Ergänzungsleistung (EL) und Hilflosenentschädigung (HL) anzufordern.

www.pro-senectute.ch

 Taxordnung

Leistungen

Folgende Leistungen sind in der Grundtaxe enthalten:

  • Unterkunft in nicht möblierten oder möblierten Zimmern mit Pflegebett, Nachttisch, Schrank, Tisch und Stuhl oder Lehnstuhl, Bett- und Frottéewäsche
  • Schlüssel für private Räumlichkeit und Postfach
  • Benutzung der Gemeinschaftsräume und der allgemeinen Anlagen
  • Tägliche Zimmerreinigung
  • Heizung, Wasser, Strom
  • Besorgung der zur Verfügung gestellten Wäsche
  • Besorgung der Privatwäsche
  • Vollpension und Zwischenmahlzeiten inkl. Alkoholfreie Getränke
  • Ärztlich verordnete Diäten
  • Alltagsgestaltung und Aktivierungstherapie
  • Heiminterne Unterhaltung, kulturelle Veranstaltungen und Ausflüge die vom Heim organisiert werden
  • Privathaftpflichtversicherung

In der Grundtaxe sind folgende Zusatzleistungen nicht enthalten:

  • Coiffeur, Pédicure intern  (gemäss Anbieter*)
  • Coiffeur, Pédicure extern (gemäss Anbieter)
  • Chemische Reinigung (gemäss Anbieter)
  • Ausserordentlicher Aufwand der Lingerie intern (gemäss Anbieter*)
  • «Nämeli» annähen, Näh- und Flickarbeiten etc. intern (pro Stunde Fr. 27.00*)
  • Taxitransport zu Arzt- und Therapietermin im Umkreis von 10 km (Fr. 15.00*)
  • Taxitransport zu Arzt- und Therapietermin nach Chur (Fr. 45.00*) oder
  • Taxitransport mit weiteren Distanzen (nach Aufwand*)
  • Privattransport (nach Aufwand*)
  • Pflegerische Hilfsmittel
  • Persönliche Toilettenartikel  (gemäss Anbieter*)
  • Telefonanschluss (Fr. 25.00)
  • Telefongesprächsgebühren (nach Anbieter)
  • Radio- / TV- Konzession Billag nach Notwendigkeit (gemäss Anbieter)
  • Internetanschluss (gemäss Anbieter)
  • Handwerkereinsätze extern (gemäss Anbieter)
  • Schäden, Reparaturkosten über die normale Abnützung  (gemäss Aufwand*)
  • Zimmerservice aus nicht gesundheitlichen Gründen (gemäss Aufwand*)
  • Extrareinigung Privaträumlichkeit (gemäss Aufwand*)
  • Cafeteria Privatbezug (siehe Speisekarte*)

* inkl. 7.7% Mwst

BESA

Das BESA ist ein System für Ressourcenerklärung, Zielvereinbarung, Leistungsverrechnung und Qualitätsförderung. Mit dem BESA Leistungskatalog Version 5 werden die erbrachten KVG-pflichtigen Leistungen gemäss KLV 7 erfasst und von nicht KVG-pflichtigen Leistungen getrennt. Der BESA-System ist neu in 12 Stufen eingeteilt. Zwischen der Stufe 1-12 besteht jeweils pro Stufe ein 20-Minuten Schritt.

Die 10 Massnahmenpakete sind in 5 Pflegethemen gebündelt:

  • Psychogeriatrische Pflege
  • Mobilität, Motorik und Sensorik
  • Körperpflege
  • Essen und Trinken
  • Medizinische Pflege

Die Querschnittsleistungen haben fixe Zeitzuschläge in Abhängigkeit zu den Pflegestufen.

Die Leistungen werden erstmals frühestens nach 7 Tagen retrospektiv erfasst. Eine Beurteilung wird mindestens zweimal jährlich durchgeführt, oder wenn eine wesentliche gesundheitliche Veränderung eintritt. Notwendige Anpassungen der Pflegetaxen werden auf Wunsch den Betroffenen bzw. deren Vertretung mitgeteilt. Die Bewertungsgrundlagen können bei der Pflegedienst- oder Heimleitung eingesehen werden.

Beiträge

Die Krankenkassenbeiträge werden ebenfalls direkt durch das Heim verrechnet. Sie sind auf der monatlichen Abrechnung ersichtlich. In der Pensionstaxe sind die Beiträge aufgeführt.

Die öffentliche Hand übernimmt die Restpflegekosten. Die Beiträge werden zwischen dem Kanton und der Wohnsitzgemeinde aufgeteilt.

Der Anteil Pflegekosten gemäss KVG kann je nach Leistungsvereinbarung mit der Krankenkasse, angefordert werden.

Sozialversicherung

Die Ergänzungsleistungen (EL)

Die Ergänzungsleistungen zur AHV und IV helfen dort, wo die Renten mit dem sonstigen Einkommen und Vermögen der versicherten Person die minimalen Lebenskosten nicht decken. Auf EL besteht ein rechtlicher Anspruch. Sie sind keine Fürsorgeleistungen oder Sozialhilfe. Die EL gehören zum sozialen Fundament unseres Staates.

Hilflosenentschädigung (HL) der AHV

Anspruchsberechtigt sind in der Schweiz wohnhafte Personen, die eine Altersrente oder Ergänzungsleistungen beziehen. Sie können eine Hilflosenentschädigung der AHV geltend machen, wenn:
– Sie in schwerem oder mittelschwerem Grad hilflos sind,
– die Hilflosigkeit ununterbrochen mindestens ein Jahr gedauert hat,
– kein Anspruch auf eine Hilflosenentschädigung der obligatorischen Unfallversicherung oder der Militärversicherung besteht.

Hilflos ist, wer für alltägliche Lebensverrichtungen (Körperpflege, Essen, An- und Auskleiden usw.) dauernd auf Hilfe Dritter angewiesen ist und dauernder Pflege oder persönlicher Überwachung bedarf.

Der Anspruch auf Hilflosenentschädigung ist einkommens- und vermögensunabhängig.

Invalidenversicherung (IV)

Alle Personen, die in der Schweiz wohnen oder in der Schweiz erwerbstätig sind, gelten grundsätzlich als obligatorisch bei der IV versichert. Schweizer Bürgerinnen und Bürger sowie Staatsangehörige von EU- oder EFTA-Staaten, die ausserhalb der EU- oder EFTA-Staaten wohnen, können sich unter gewissen Voraussetzungen freiwillig bei der IV versichern.

Weitere Auskünfte und entsprechende Formulare erhalten Sie unter www.sva.gr.ch
SVA Graubünden, Ottostrasse 24, 7000 Chur
Telefon: 081 257 41 11