Als Grundlage für die Taxgestaltung gelten die Kantonalen Richtlinien des Kantons Graubünden, in Anlehnung an das revidierte Krankenpflegegesetz (KPG), sowie das Bewohner-Einstufungs- und Abrechnungssystem Leistungskatalog 2010 (BESA LK 2010). Die Taxordnung gilt für alle Bewohner im Wohn- und Pflegeheim Plaids. Die Taxgestaltung stützt sich auf die neue BESA-Einstufung LK 2010, die Pensionskosten im Einzelzimmer, die Instandsetzungs- und Erneuerungskosten, den Anteil gemäss Krankenversicherungsgesetz (KVG), die Betreuungskosten für den Bewohner und die KVG-Tarife gemäss Krankenleistungsversicherer (KLV).
Diese Taxordnung kann nach Notwendigkeit angepasst werden. Falls der Pensionspreis nicht tragbar ist, bietet die Heimleitung Unterstützung an, um bei der zuständigen Instanz die nötige Ergänzungsleistung (EL) und Hilflosenentschädigung (HL) anzufordern.